AMTLICHE ANKÜNDIGUNG
BIS 31.03.2023 - HEIZKOSTENZUSCHUSS BEANTRAGEN
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 in der Höhe von 150,- Euro zu gewähren. Die Marktgemeinde Leopoldsdorf gewährt in diesem Jahr 2022/2023 zusätzlich einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150,- weiteren Euro. Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von € 150,00 gewährt werden.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Österreichische Staatsbürgerschaft
Österreichischen StaatsbürgerInnen sind gleichgestellt:
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
Hauptwohnsitz in NÖ
Monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Die Marktgemeinde Leopoldsdorf gewährt auch in diesem Jahr 2022/2023 wieder einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00. Die Voraussetzungen sind gemäß den Richtlinien des Landes NÖ.
Die Anträge müssen bis spätestens 31. März 2023 samt den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde eingelangt sein.
Für Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Gemeindeamtes (02235/424 36) gerne zur Verfügung.