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ÄNDERUNG DES NÖ HUNDEHALTEGESETZES

Mit 1. Juni 2023 trat die Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft. Ebenso wird die derzeit aufrechte NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung durch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ersetzt. Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Seit dem 1. Juni 2023 geltende Maßnahmen:

MELDEPFLICHT
Alle Hunde, die neu angeschafft werden, sind bei der zuständigen Gemeinde unverzüglich zu melden.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (FÜR ALLE HUNDE)
Alle Hundehalter*innen müssen den Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflicht-
­versicher­ung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden bei der Anmeldung vorlegen.

Hinweis
Für bereits vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde muss zusätzlich der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung bzw. Anpass­­ung bei der zuständigen Gemeinde vorgelegt werden. (Übergangsbe-
stimmung bis 1. Juni 2025)

VERPFLICHTENDER „NÖ HUNDEPASS“ (ALLGEMEINE SACHKUNDE)
Bei Neuanschaffung eines Hundes nach dem 1. Juni 2023 ist die allgemeine Sachkunde zu absolvieren und bei der Anmeldung des Hundes auf der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Falls diese nicht bei der Anmeldung erbracht werden kann, ist der Nachweis binnen 6 Monaten nachzubringen. Diese Sachkunde gilt dann als Nachweis für weitere Hundehaltungen.

BESCHRÄNKUNG DER HUNDEHALTUNG
Das Halten von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt ist verboten. Davon dürften maximal zwei Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (oder auffällige Hunde) gehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Mann erhebt Zeigefinger und Hund schaut zu