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POOLENTLEERUNG IN KANAL NICHT ERLAUBT
Der Herbst hat Einzug gehalten und damit ist auch die Entleerung zahlreicher Pools in Leopoldsdorf ein Thema. Eine Einleitung in den öffentlichen Kanal ist seitens des örtlichen Kanalisationsbetreibers, der Marktgemeinde Leopoldsdorf, aufgrund der begrenzten Kapazitäten und Belastung der Kanäle und Kläranlage durch diverse Chemikalien, insbesondere Chlor, im Ortsgebiet verboten.
Für die Einleitung von Poolwasser in ein Gewässer wie Teiche, Flüsse oder Bäche benötigt man eine wasserrechtliche Bewilligung durch die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft. Sollte das Poolwasser Chemikalien wie z.B. Chlor enthalten, ist die Einleitung dieser Wässer generell verboten.
Neutralisiertes Wasser auf Eigengrund versickern lassen
In der Marktgemeinde Leopoldsdorf sind die Chemikalien grundsätzlich ordnungsgemäß zu neutralisieren und das Wasser auf Eigengrund zur Versickerung zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ unter www.noe.gv.at/noe/Wasser/Freizeit_Erholung_Schwimmbecken.html und im dort befindlichen ÖWAV-Merkblatt des österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes zum besseren Verständnis dieser Thematik. Die Gemeindeverwaltung ersucht daher um sorgfältige und rechtskonforme Entsorgung der Poolwässer unserer Marktgemeinde und der Umwelt zuliebe.