KONTAKTDATEN KINDERGARTEN
NÖ Landeskindergarten "Kinderparadies/Sonnenschein"
Schulgasse 11-13, 2333 Leopoldsdorf
Leitung Birgit Österreicher
Telefon: 02235 / 426 93 - 512 oder 0677 / 63 46 16 93
E-Mail: kiga1@leopoldsdorf.gv.at
NÖ Landeskindergarten "Regenbogen"
Achauerstraße 39, 2333 Leopoldsdorf
Leitung Petra Eibensteiner
Telefon: 02235 / 429 30 - 612 oder 0677 / 63 46 17 02
E-Mail: kiga2@leopoldsdorf.gv.at
Gemeindeamt
Hauptstraße 27, 2333 Leopoldsdorf
Ansprechpersonen für die Verrechnung und Anmeldung: Martina Schmid und Bianca Kowatschek
Telefon: 02235 / 424 36 – 23 oder 24
E-Mail: post@leopoldsdorf.gv.at
ÖFFNUNGSZEITEN KINDERGÄRTEN
Die Öffnungszeiten im Kindergarten sind Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Die früheste Beginnzeit ist 06:30 Uhr. Für berufstätige Eltern, bei denen nachweislich der Bedarf für einen Frühsammeldienst besteht, ist es möglich diesen in Anspruch zu nehmen. Die Frühbetreuung findet im Hort Kinderparadies, Schulgasse 11-13 statt.
ANMELDUNG
Die Einschreibetage finden jährlich vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres Mitte Jänner im NÖ Landeskindergarten statt. Die genauen Termine und Anmeldemodalitäten entnehmen sie ab November den Kundmachungen auf unserer Homepage bzw. auf der Amtstafel.
AUFNAHME
Die Aufnahme in den NÖ Landeskindergarten ist frühestens ab 2 Jahren möglich. Aufnahmevoraussetzung ist grundsätzlich, dass zum Eintrittszeitpunkt das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Leopoldsdorf haben. Bevorzugt aufgenommen werden Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr.
Änderungen betreffend HWS-Änderungen sind der Gemeinde zu melden, da der HWS Voraussetzung für den Kindergartenplatz ist.
Zu den Formularen kommen Sie hier.
KOSTEN
Der Besuch des Kindergartens ist für Kindergartenkinder in der Zeit von Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, kostenfrei.
Der Unkostenbeitrag für Bildungs- und Beschäftigungsmaterial beträgt € 10,00/Monat.
Kosten für das Mittagessen: € 17,50/Woche
Kosten für die Nachmittagsjause (ab 14:30 Uhr): € 3,00/Woche
Bei entschuldigter Abwesenheit (Abmeldung zwei Wochen im Voraus oder bei Krankheit) des Kindes wird der Essensbeitrag nicht vorgeschrieben. Tageweise Abwesenheiten werden nicht berücksichtigt.
Für die Betreuung ab 13:00 Uhr sind folgende Kostenbeiträge zu leisten:
- bis 20 Stunden/Monat: € 55,00
- bis 40 Stunden/Monat: € 77,00
- bis 60 Stunden/Monat: € 99,00
- bis 80 Stunden/Monat: € 110,00
Abwesenheiten des Kindes können bei der Vorschreibung des Betreuungsbeitrages nicht berücksichtigt werden, verrechnet wird der angemeldete Bedarf, auch wenn dieser nur teilweise in Anspruch genommen wird.
Tritt ein Kind während eines Monates in den Kindergarten neu ein, wird auch für den Eintrittsmonat der volle Monatsbeitrag für die Betreuung vorgeschrieben, Essenbeiträge werden in der Eingewöhnungsphase wöchentlich eingehoben.
Zu den Formularen für die elektronische Zustellung und zum Abbuchungsauftrag kommen Sie hier.
BEDARFSÄNDERUNG
Gemäß des NÖ Kindergartengesetzes und aus Organisationsgründen (z.B. für die Erstellung der Dienstpläne und die Einteilung des Betreuungspersonals) sind Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme nur zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember und mit 1. März zulässig. Die Änderungen sind bis 15. Juni (für das darauffolgende Kindergartenjahr), bis 15. November und bis 15. Februar im jeweiligen Kindergarten schriftlich – mittels Bedarfsanmeldungsformular – bekanntzugeben.
Zu dem Formular kommen Sie hier.
FERIENBETREUUNG
SEMESTER- UND OSTERFERIEN
Die Ferienbetreuung während der Semester- und Osterferien erfolgt durch die Kinderbetreuer:innen der Marktgemeinde Leopoldsdorf und richtet sich ausschließlich an berufstätige Eltern!
SOMMERFERIEN
Die Marktgemeinde Leopoldsdorf bietet eine Sommerbetreuung in ihren NÖ Landeskindergärten an. In der fünften Ferienwoche bleibt der Kindergarten jedoch aus organisatorischen Gründen geschlossen.
KOSTEN FÜR DIE FERIENBETREUUNG
Es gelten die gleichen Preise wie im Normalbetrieb. Die Betreuung am Vormittag ist kostenlos, nachmittags ab 13:00 Uhr kostenpflichtig. Außerdem ist bei Inanspruchnahme der Ferienbetreuung auch der oben erwähnte Unkostenbeitrag von € 10,00 pro Monat zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine verbindliche Anmeldung handelt und der angemeldete Bedarf verrechnet wird, auch wenn er nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen wird. Zusätzlich ist bei Nichtinanspruchnahme der verbindlich angemeldeten Ferienbetreuung eine Stornogebühr in Höhe von € 50,00 zu entrichten.
Die Anmeldeformulare für die Ferienbetreuung werden rechtzeitig im Kindergarten ausgeteilt.