WINDELTONNE


Die Windeltonne ist eine „Restmülltonne“, in der ausschließlich Windeln entsorgt werden können. Aufgrund des erhöhten Restmüllaufkommens durch Windeln gibt es die Möglichkeit, Ihre Restmülltonne zu entlasten und eine Windeltonne zu beantragen.

Die Kosten für die Windeltonne werden von der Marktgemeinde übernommen, wenn die Person, für die die Windeltonne beantragt wird in Leopoldsdorf hauptgemeldet und

    • ein Kleinkind unter 3 Jahren oder
    • eine inkontinente erwachsene Person ist. (Ein ärztliches Attest wird benötigt!)

Wo und wie kann ich die Windeltonne beantragen?
Die Windeltonne kann durch den/die Liegenschaftseigentümer/in bzw. gegen Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte beantragt werden. Bei Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnbauten sind diese durch die Hausverwaltung zu beantragen (d.h. Mieter/innen müssen den/die Liegenschaftseigentümer/in bzw. die Hausverwaltung davon in Kenntnis setzen, dass sie eine Windeltonne beanspruchen wollen).

Bei Wohnbauten wird eine versperrbare Windeltonne beigestellt, um eine Fremdnutzung zu vermeiden. Die Beantragung erfolgt mittels Meldezettel des Kindes, bei Erwachsenen zusätzlich mit ärztlicher Bestätigung während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt Leopoldsdorf.

Wann wir die Windeltonne entleert?
Die Windeltonne wird generell zu den gleichen Terminen wie die Restmülltonne (RM) entleert und ist daher so wie diese bereitzustellen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass sich in der Windeltonne kein anderer Müll befinden darf! Befindet sich anderer Müll in der Windeltonne, wird diese nicht entleert - bei Wiederholung wird die Windeltonne eingezogen!

 

AWS-Informationsblatt Windeltonne