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ERHÖHUNG DER MUSIKFÖRDERUNG BESCHLOSSEN

Bis jetzt bekamen hauptgemeldete Kinder bis maximal 16 Jahre für den Besuch eines Musikunterrichtes eine 50-prozentige Förderung, jedoch maximal € 75,00 pro Kind und Semester gewährt.

Ab dem Sommersemester 2023/24 wurde vom Gemeinderat eine Erhöhung der Fördersumme auf maximal € 90,00 pro Kind und Semester beschlossen.

Außerdem wurden die Einreichfristen wie folgt angepasst:

  • Eine Förderung für das Wintersemester muss zwischen dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres und dem 28. Februar des Folgejahres beantragt werden.
  • Eine Förderung für das Sommersemester muss zwischen dem 1. März und dem 31. Juli des jeweiligen Jahres beantragt werden.
  • Sollte es zu einer Versäumung dieser Fristen kommen, so kann keine Förderung für das betreffende Semester ausbezahlt werden.

Für die vorherigen Semester gelten noch die alten Förderrichtlinien.